Das Inzest-Drama von Amstetten – eine Relativierung

By stefanfricke

Wer würde von einem Entführungsdrama sprechen, wenn er die Terroranschläge 9/11 meint? Wohl niemand, der Ernst genommen werden möchte. Natürlich handelte es sich bei den Anschlägen auf das World Trade Center um Flugzeugentführungen, sodass der Begriff „Entführungsdrama“ nicht falsch ist. Jedoch steht der Tatbestand einer Flugzeugentführung in keinem Verhältnis zu den vielen Tausend Toten infolge der Anschläge. Insofern stellt die Bezeichnung „Entführungsdrama“ eine unzulässige Relativierung der Ereignisse vom 11.09. dar.
Genau so verhält es sich mit dem von vielen Presseorganen – so oder ähnlich – betitelten „Inzest-Drama von Amstetten“ . Als Tatbestand kommen mehrfache Vergewaltigung, Freiheitsentzug und Inzest infrage, und fraglos wiegen die beiden erstgenannten schwerer als der Inzest. Denn der Geschlechtsverkehr zwischen nahen Verwandten wird mit maximal 3 Jahren bestraft (Paragraf 173 StGB, siehe auch:
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2008/03/13/6736/).

Blickt man über den Tellerrand, so stellt man fest, dass andere Kulturen, Gesellschaften und Religionen jeweils eigene Vorstellungen davon haben, was verbotener Inzest ist. Ausschlag gebend ist jeweils die verwandschaftliche Nähe, die natürlich kulturabhängig jeweils anders definiert ist. So ist Geschwisterinzest z.B. in China, Russland, Spanien und der Türkei nicht strafbar (http://de.wikipedia.org/wiki/Inzest#Rechtslage).

Schlagworte: , , ,

Eine Antwort schreiben